Rechtsprechung
OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05- 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Auslieferung; Türkei; unverhältnismäßige Strafe
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
IRG § 73, IRG § 80
Auslieferung; Türkei; unverhältnismäßige Strafe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslieferung zur Vollstreckung einer in der Türkei verhängten Freiheitsstrafe; Unangemessen harte Strafe als Auslieferungshindernis
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 73 § 80
Kein Auslieferungshindernis der unverhältnismäßig hohen Strafe bei zweieinhalbjähriger Freiheitsstrafe - Einschränkung der Auslieferung nur im Verhältnis zu anderen Mitgliedsstaaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
§§ 3 Abs. 3, 9 Nr. 2, 6-8, § 80 Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 2, 73 IRG
Auslieferung eines türkischen, in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen an die Türkei zur Strafvollstreckung; zur Frage der Anwendbarkeit des § 80 IRG bei Auslieferungsfällen an das Nicht-EU-Ausland:
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Auslieferung nach Indien
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
aa) Es ist richtig, dass eine unangemessen harte Strafe gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot der Verhältnismäßigkeit verstößt und deshalb gemäß § 73 IRG ein Auslieferungshindernis darstellt (BVerfG JZ 2004, 141 m. Anm. Vogel). - OLG Hamm, 08.02.2001 - 4 Ausl 629/97
Auslieferung, förmlicher Auslieferungshaftbefehl; Fluchtgefahr; langer Zeitraum; …
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]). - OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01
Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der …
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
- OLG Stuttgart, 14.05.2004 - 3 Ausl 76/03
Auslieferung eines Heranwachsenden zur Vollstreckung einer vollzogenen …
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]). - OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01
Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines …
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]). - OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00
Auslieferung, ordre public, unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]). - OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 Ausl 59/01
Zulässigkeit der Auslieferung; Geltung der inländischen Strafrechtsnormen; …
Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).