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   OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05- 17/05   

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https://dejure.org/2005,16192
OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05- 17/05 (https://dejure.org/2005,16192)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.05.2005 - Ausl 9/05- 17/05 (https://dejure.org/2005,16192)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - Ausl 9/05- 17/05 (https://dejure.org/2005,16192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslieferung; Türkei; unverhältnismäßige Strafe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    IRG § 73, IRG § 80
    Auslieferung; Türkei; unverhältnismäßige Strafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung zur Vollstreckung einer in der Türkei verhängten Freiheitsstrafe; Unangemessen harte Strafe als Auslieferungshindernis

  • Judicialis

    IRG § 73; ; IRG § 80

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 73 § 80
    Kein Auslieferungshindernis der unverhältnismäßig hohen Strafe bei zweieinhalbjähriger Freiheitsstrafe - Einschränkung der Auslieferung nur im Verhältnis zu anderen Mitgliedsstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 3 Abs. 3, 9 Nr. 2, 6-8, § 80 Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 2, 73 IRG
    Auslieferung eines türkischen, in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen an die Türkei zur Strafvollstreckung; zur Frage der Anwendbarkeit des § 80 IRG bei Auslieferungsfällen an das Nicht-EU-Ausland:

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
    aa) Es ist richtig, dass eine unangemessen harte Strafe gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot der Verhältnismäßigkeit verstößt und deshalb gemäß § 73 IRG ein Auslieferungshindernis darstellt (BVerfG JZ 2004, 141 m. Anm. Vogel).
  • OLG Hamm, 08.02.2001 - 4 Ausl 629/97

    Auslieferung, förmlicher Auslieferungshaftbefehl; Fluchtgefahr; langer Zeitraum;

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
    Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
    Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2004 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung eines Heranwachsenden zur Vollstreckung einer vollzogenen

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
    Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
    Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00

    Auslieferung, ordre public, unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
    Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
  • OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 Ausl 59/01

    Zulässigkeit der Auslieferung; Geltung der inländischen Strafrechtsnormen;

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2005 - Ausl 9/05
    Hiervon ist allerdings nur auszugehen, wenn die verhängte Strafe unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (so etwa in den Fällen OLG Hamm StraFo 2001, 239, 240 [acht Jahre Freiheitsentzug für geringes Zollvergehen]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 180 [Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Erwerbs von 0, 05 g Heroin]; OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454, 455 ([Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen Unterschlagung], nicht aber in den Fällen BVerfG JZ 141 m. Anm. Vogel [bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe für Betrug]; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 315 [3 Jahre Freiheitsstrafe für unerlaubten Waffenbesitz]; OLG Hamm StraFo 2001, 326, 327 [10 Jahre Freiheitsstrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 217 [Strafdrohung von bis zu 20 Jahren gegen einen Jugendlichen wegen Mordes]; 2004, 268, 269 [Strafdrohung von 20 Jahren für Vergewaltigung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 345 [Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten wegen Raubes gegen Heranwachsenden]).
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